Stand: 08.09.2020
Als Management Fee (alternativ: Verwaltungsgebühr) wird die Gebühr bezeichnet, die Kapitalanlagegesellschaften für die Verwaltung eines Investmentfonds erheben. Der Betrag wird aus dem Fondsvermögen entnommen und den Anteilsinhabern nicht direkt belastet. Weil die Gebühr aber Einfluss auf die Wertentwicklung des Investments hat, muss sie dem Anleger vorab mitgeteilt werden.
Risikohinweis: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.