Wichtig: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und keine individuelle Anlage oder Steuerberatung. Gerade bei ausländischen Brokern, größeren Depots oder mehreren Anlageformen kann professionelle steuerliche Beratung sinnvoll sein.
Wer in Österreich ETFs kauft, sollte nicht nur auf Index, Gesamtkostenquote und Rendite achten. Die steuerliche Behandlung kann den Anlageerfolg spürbar beeinflussen, vor allem bei langfristigen Investments wie der Altersvorsorge.
In diesem Ratgeber informieren wir über die Einflussfaktoren auf die Besteuerung von ETFs in Österreich und auf was Privatanleger beim Investieren in ETFs besonders achten sollten.
Tipp: Privatanleger in Österreich sollten auf einen steuereinfachen Broker und Meldefonds setzen, um den Steueraufwand so gering wie möglich zu halten.
Auf Kapitalerträge aus Wertpapieren fällt in Österreich grundsätzlich Kapitalertragsteuer (KESt) an. Der Satz beträgt bei Aktien, Fonds und ETFs 27,5 %. Besteuert werden realisierte Kursgewinne, Dividenden und bestimmte laufende Erträge innerhalb eines Fonds.
Wichtig ist die Berechnung beim Verkauf. Österreich verwendet bei Wertpapieren in der Regel einen gleitenden Durchschnittspreis. Kauft ein Anleger ETF Anteile zu unterschiedlichen Kursen, wird für die Steuer nicht jeder Kauf einzeln betrachtet. Stattdessen zählt der durchschnittliche Anschaffungspreis. Liegt der Verkaufskurs darüber, ist die Differenz steuerpflichtig.
Beispiel: Wer jeweils einen ETF-Anteil zu 90, 100 und 110 Euro kauft, hat einen durchschnittlichen Einstandspreis von 100 Euro. Werden die drei Anteile später zu je 120 Euro verkauft, entsteht steuerlich ein Gewinn von 20 Euro je Anteil. Darauf fallen 27,5 % KESt an.
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Von einem ausschüttenden ETF spricht man, wenn an die Eigentümer der ETF-Anteile die Dividenden der Indexunternehmen ausgeschüttet werden. Bei den meisten ETFs erfolgt die Ausschüttung in der Regel jährlich oder quartalsweise. Diese Ausschüttungen unterliegen grundsätzlich der KESt.
Viele Anleger glauben, thesaurierende ETFs seien steuerlich automatisch unkomplizierter, weil keine Dividende auf dem Konto landet. Das stimmt nur teilweise. Thesaurierende ETFs legen die Erträge im Fonds automatisch wieder an. Steuerlich gelten sie dennoch nicht als unsichtbar. Sie werden in Österreich als sogenannte ausschüttungsgleiche Erträge behandelt.

Tipp: Die Ertragsverwendung eines ETFs findest du in den Factsheets des ETF-Anbieters oder direkt in unserer ETF Suche.
Ein ETF der den Status Meldefonds hat, übermittelt alle steuerlich relevanten Daten zu Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen an die Österreichische Kontrollbank (OeKB). Die Besteuerung erfolgt wie bei inländischen Fonds.
Ein steuereinfacher Broker in Österreich nutzt diese Daten, um die Kapitalertragsteuer automatisch zu berechnen und abzuführen. Auf diesem Weg erhalten Anleger eine korrekte Abrechnung und haben den geringsten Aufwand.
Im Gegensatz dazu übermitteln Nicht-Meldefonds keine Steuerdaten an die OeKB. In diesem Fall erfolgt eine pauschale Besteuerung. Dabei werden die ausschüttungsgleichen Erträge zum 31.12. eines jeden Jahres ermittelt. Pauschale Besteuerung bedeutet, dass 27,5 % Kapitalertragssteuer (KESt) auf 90 % des jährlichen Kursgewinns, mindestens aber 27,5 % KESt auf 10 % des Fondswertes am Jahresende, belastet werden.


Tipp: Den Meldestatus eines ETFs kannst du bei der OeKB prüfen oder direkt in unserer ETF Suche finden.
Ein steuereinfacher Broker in Österrreich führt die Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab, sofern die im Depot enthaltenen ETFs Meldefonds sind. Anleger müssen die notwendigen Angaben dann nicht selbstständig raussuchen und in ihrer Einkommensteuererklärung erfassen.
Bei ausländischen Brokern ohne österreichische Steuerabwicklung müssen Anleger Erträge selbstständig in ihrer Steuererklärung angeben. Das kann komplex werden, insbesondere vielen Wertpapieren und vielen Transaktionen.
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Das Verrechnungskonto sollte ausreichend gedeckt sein, damit Steuerbuchungen etwa aus ausschüttungsgleichen Erträgen durchgeführt werden können.
Tipp: Eine kleine Liquiditätsreserve kann verhindern, dass das Konto durch Steuerbelastungen ins Minus rutscht.
Beim Verlustausgleich kommt es auf die Anzahl der Broker und die Depotstruktur an. Bei mehreren Depots bei einem steuereinfachen Broker in Österreich erfolgt der Ausgleich häufig automatisch, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wer Depots bei mehreren Banken oder ausländischen Brokern nutzt, muss Verluste und Gewinne selbstständig über seine Steuererklärung zusammenführen.
Tipp: Ein einziges Depot bei einem steuereinfachen Broker in Österreich reduziert die möglichen Fehlerquellen deutlich.
Neben der österreichischen KESt spielt bei internationalen ETFs die Quellensteuer eine Rolle. Sie fällt an, wenn Unternehmen im Ausland Dividenden zahlen. Ein ETF mit US Aktien kann etwa mit US Quellensteuer konfrontiert sein. Je nach Fondsdomizil und Doppelbesteuerungsabkommen wird ein Teil dieser Steuer angerechnet oder reduziert.
Für österreichische Anleger sind viele in Irland aufgelegte ETFs steuerlich effizient, weil Irland bei US Dividenden häufig günstige Abkommensregeln nutzt. Das erklärt, warum das Fondsdomizil bei vergleichbaren ETFs auf denselben Index eine Rolle spielen kann. Zwei ETFs können denselben Markt abbilden und dennoch nach Steuern unterschiedliche Ergebnisse liefern.
Anleger müssen die Quellensteuer meist nicht selbst abführen. Bei der ETF Auswahl lohnt sich aber ein Blick auf das Fondsdomizil das der jeweilige ETF-Anbieter gewählt hat.
Tipp: Das Fondsdomizil eines ETFs findest du in den Factsheets des ETF-Anbieters oder ganz einfach auf seiner Detailseite unserer ETF Suche.

Die korrekte Besteuerung von ETFs in Österreich kann ziemlich schnell sehr komplex werden. Für eine einfache und saubere steuerliche Abwicklung, sollten ETF Anleger in Österreich deshalb die drei folgenden Punkte besonders beachten:
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Risikohinweis: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.
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